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Einbürgerung von Ausländern

Mit der Einbürgerung wird man gleichberechtigter Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland. Als deutscher Staatsangehöriger erlangt man vollumfängliche politische wie gesellschaftliche Partizipation und rechtliche Gleichstellung. Aus diesem Grund sind die Hürden für eine erfolgreiche Einbürgerung hoch und nicht jedermann kann diese Voraussetzungen erfüllen.

Die Kleine Anfrage von Lydia Funke sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d6784aak.pdf