Die Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt stehen vor der Herausforderung, im Zuge der Grundsteuerreform die Hebesätze ihrer Grundsteuer aufkommensneutral anzupassen. Ziel der aufkommensneutralen Anpassung ist es, die reformbedingten Veränderungen bei der Ermittlung der Grundsteuerbeträge so auszugleichen, dass die Einnahmen der Kommunen in etwa auf dem bisherigen Niveau bleiben. Die AfD-Fraktion fordert die Landesregierung in ihrem Antrag dazu auf, ein Transparenzregister für diese aufkommensneutralen Hebesätze bei der Grundsteuer der Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt einzurichten. Das Register soll Nachvollziehbarkeit für die Bürger gewährleisten und durch das Finanzministerium des Landes Sachsen-Anhalt geführt und öffentlich zugänglich gemacht werden.
Den Antrag der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt finden Sie hier: (Drs. 8/4682)