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Einführung eines verbindlichen Einladungs- und Meldewesens zur Steigerung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder

Angesichts steigender Zahlen von Kindeswohlgefährdungen und Problemen mit Entwicklungsstörungen soll nach Ansinnen des AfD-Antrages ein verbindliches Einladungs- und Meldewesen für die Früherkennungsuntersuchungen U5 bis U8 analog dem Modell des Landes Niedersachsen eingeführt werden. Seit 2010 werden Eltern in Niedersachsen gesetzlich zu den Untersuchungen eingeladen und die Teilnahme über Rückmeldekarten von Ärzten dokumentiert. Dieses Modell hat sich als effektiv erwiesen, um die Teilnahmequote zu steigern und somit die Gesundheit und den Schutz von Kindern nachhaltig zu fördern.

Den Antrag der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt finden Sie hier: (Drs. 8/5315)