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Einhaltung der Hilfsfristen nach § 7 Abs. 4 des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in den Landkreisen Wittenberg und Stendal

Der Antword auf die Kleine Anfrage (KA 8/632) des Abgeordneten Rüdiger Erben (SPD) in der Drucksache 8/1161 ist zu entnehmen, dass viele Landkreise die Hilfsfristen nicht einhalten. Insbesondere liegen hier der Landkreis Stendal mit nur 79,29 % und der Landkreis Wittenberg mit 75, 87 % am Ende der Statistik.

Die Kleine Anfrage von Matthias Lieschke sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d1533aak.pdf