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Einleitungsgebühren Abwassereinleitung zur Bode im Gebiet der Stadt Staßfurt

Aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (Drs. 7/2949 vom 25. Mai 2018) gehen aus der tabellarischen Auflistung zahlreiche direkte Abwassereinleiter hervor. Verschwiegen wurden indirekte Einleiter, die nicht an die zentrale Abwasserkläranlage des WAZV Bode-Wipper angeschlossen sind und Abwasserkanäle der Direkteinleiter mitbenutzen. Das Wassergesetz des Landes verlangt eine Gebührenerhebung für die Einleitung von Abwasser in die Bode.

Die Kleine Anfrage von Matthias Büttner sowie die Antworten der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d5287aak.pdf