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Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt aus der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung in Sachsen-Anhalt sowie Auswirkungen auf die Gewässergüte

„Wasserentnahmeentgelt wird erhoben für die Benutzungen des Entnehmens oder Ableitens von Wasser aus oberirdischen Gewässern und des Entnehmens, Zuta-geförderns, Zutageleitens oder Ableitens von Grundwasser ein Wasserentnahmeentgelt. Der jeweilige Erhebungszeitraum entspricht einem Kalenderjahr“ (Landesver-waltungsamt, 2014).

Hier finden Sie die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage – KA 7/2406 zum Thema „Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt aus der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung in Sachsen-Anhalt sowie Auswirkungen auf die Gewässergüte“ von Hannes Loth:

https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4203aak.pdf