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Eintreibung von GEZ-Beiträgen durch Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt

Eingetriebene o.g. Beiträge seit 01.01.2015; Zahl der hiermit beschäftigten Mitarbeiter; Aufwand für die Vollstreckung in Euro; möglich Abrechnung des Aufwandes bei der Rundfunkanstalt; Rechtsbehelfs- und Gerichtsverfahren der Gemeinden/ Verbandsgemeinden im Rahmen der Vollstreckung; Gründe für die Zuständigkeit der Gemeinden für die Vollstreckung; Ersparnis für Gemeinden im Falle der Eintreibung der Gebühren wieder durch die Rundfunkanstalten; Pläne hierzu nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens; ausgesetzte Vollstreckung durch Gemeinden

Die Kleine Anfrage von Matthias Büttner (Staßfurt), Tobias Rausch, Ulrich Siegmund, Daniel Wald sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d4082aak.pdf