Wer aufgrund einer Verfügung des Gesundheitsamtes in Quarantäne geschickt oder mit einem Tätigkeitsverbot belegt wurde, hat nach dem Infektionsschutzgesetz Anspruch auf eine Entschädigung des Verdienstausfalls.
Die Kleine Anfrage von Felix Zietmann sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d1875aak.pdf