Um die Einflussnahme der Bürger auf demokratische Prozesse zu erleichtern und somit die Demokratie insgesamt zu stärken, sieht der Gesetzesentwurf der AfD-Fraktion unter anderem eine Absenkung von Einleitungsquoren bei Volksinitiativen und Volksbegehren sowie eine Streichung von Beteiligungsquoren bei Volksentscheiden vor. Demnach soll etwa die Anforderung für Volksinitiativen von 30.000 auf 20.000 Unterschriften gesenkt werden. Hintergrund ist die sinkende Bevölkerungszahl in Sachsen-Anhalt, an welche auch die Anforderungen für direktdemokratische Instrumente angepasst werden sollten.
Den vollständigen Gesetzentwurf können Sie sich hier ansehen: (Drs. 8/4893)