Mit der Gesetzänderung sollen Justizvollzugsbeamte aus dem Beihilfesystem herausgelöst werden und Zugang zur Heilfürsorge gewährt bekommen. Damit werden sie versorgungsrechtlich den Polizeivollzugsbeamten und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes gleichgestellt.
Den vollständigen Gesetzentwurf können Sie sich hier ansehen: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d1575age.pdf