Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die kommunalen Ehrungen des Ehrenbürgerrechts und der Ehrenbezeichnung über den Tod der Geehrten hinaus aufrechtzuerhalten. Der Entzug der Ehrung nach dem Tod des Geehrten bleibt bei nachträglichem Bekanntwerden von Tatsachen, die dessen Unwürdigkeit begründen, unberührt.Die Kommune kann demnach das Ehrenbürgerrecht und die Ehrenbezeichnung wegen unwürdigen Verhaltens, insbesondere Verstößen gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit, wieder entziehen.
Den vollständigen Gesetzentwurf können Sie sich hier ansehen: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d2663age.pdf