Das Kommunalverfassungsgesetz lässt bislang eine proaktive Prüfung von Kommunen unter 25.000 Einwohner durch den Landesrechnungshof nicht zu. Damit sind 89 Prozent der Kommunen in Sachsen-Anhalt einer Prüfung entzogen. Eine Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes soll das beheben und ein erhöhtes Kostenbewusstsein bei den bislang ungeprüften Kommunen bewirken.
Den vollständigen Gesetzentwurf können Sie sich hier ansehen: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d1841age.pdf