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Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes

Das Kommunalverfassungsgesetz lässt bislang eine proaktive Prüfung von Kommunen unter 25.000 Einwohner durch den Landesrechnungshof nicht zu. Damit sind 89 Prozent der Kommunen in Sachsen-Anhalt einer Prüfung entzogen. Eine Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes soll das beheben und ein erhöhtes Kostenbewusstsein bei den bislang ungeprüften Kommunen bewirken.

Den vollständigen Gesetzentwurf können Sie sich hier ansehen: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d1841age.pdf