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Erhaltungsmaßnahmen und Eingriffe in Natura-2000-Gebieten-ohne aufgestellten Managementplan

Zum Verständnis der vorliegenden Kleinen Anfrage werden zwei Passagen des Bun-desamtes für Naturschutz (BfN) und der Europäischen Kommission zur Aufstellung von Managementplänen in Natura-2000-Gebieten vorangestellt.

„Ausnaturschutzfachlicher Sicht wird für folgende Gebiete die Aufstellung eines Managementplans empfohlen (Ellwanger et al. 2006): Vorkommen von Lebensraumtypen und/oder Arten, die pflege- oder nutzungsbedürftig sind; bei ungünstigem Erhaltungszustand von Lebensraumtypen und/oder Arten; bei Lebensraumtypen und/oder Arten, die voraussichtlich nicht langfristig stabile Bestände aufweisen; bei naturschutzfachlichen Zielkonflikten; in Gewässereinzugsgebieten, für die Bewirtschaftungspläne nach der Wasserrahmenrichtlinie erstellt werden; bei möglichen Beeinträchtigungen durch aktuelle/absehbare Planungen und Projekte; bei bestehenden Vorbelastungen; bei grenzübergreifenden Gebieten (Länder und angrenzende Mitgliedstaaten).

Die Kleine Anfrage von Lydia Funke sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d6136aak.pdf