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Erstanmeldergrundsatz und Abstandsgebot ins Versammlungsrecht

Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit wird bisweilen durch konträre politische Versammlungen und Aufzüge in Frage gestellt, die in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander durchgeführt werden und ihrem Wesen nach nicht dem Dialog politischer Kontrahenten dienen. Diese konfrontativen Situationen möchte die AfD-Fraktion mit ihrem Antrag entschärfen. Dem „Erstanmelderprinzip“ entsprechend soll künftig jeweils nur noch eine Versammlung unter freiem Himmel an einem Ort und nur ein Aufzug auf einer festgelegten Route für den gleichen Zeitpunkt oder Zeitraum anmeldefähig sein.

LT-Drs. 7/4745