Medienberichten zufolge beobachten das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Verfassungsschutzbehörden der Länder einzelne AfD-Landtags- und Bundestagsabgeordnete, auch bei deren außerparlamentarischen Aktivitäten. Sollte sich dies bewahrheiten, nähmen die Verfassungsschutzbehörden eine Praxis wieder auf, die nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts mit Bezug auf die Partei DIE LINKE an hohe Verhältnismäßigkeitsanforderungen im Einzelfall geknüpft worden ist und daher 2014 vom damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) eingestellt wurde.
Die Kleine Anfrage von Thomas Höse und Mario Lehmann sowie die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d5970aak.pdf