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EU‐Programm für Schulen und Kindertagesstätten (Schulobst und ‐gemüse und/oder Schulmilch) des Landes Sachsen‐Anhalt

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten hat mitgeteilt, dass „neue Einrichtungen im Schuljahr 2022/2023 nicht in
das „EU-Programm für Schulen und Kindertagesstätten (Schulobst und -gemüse und/oder Schulmilch) des Landes Sachsen-Anhalt“ aufgenommen werden können.

Die kleine Anfrage von Hannes Loth sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d1878aak.pdf