Während der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses zum Aussteigerprogramm Linksextremismus am 25. Juni 2020 gab die Koalition durch Nachfragen zu verstehen, es sei von jenen Protagonisten, die sich mit Extremismus auseinandersetzen, zu erwarten, dass diese wissenschaftliche Arbeiten, Studien und Aufsätze sowie akademische Grade als Voraussetzung für die Auseinandersetzung mit extre-mistischen Phänomenen vorweisen können. Insbesondere die Veröffentlichung einschlägiger akademischer Publikationen, nicht zuletzt in sogenannten Peer Review Journals, gilt der Koalition augenscheinlich als eine Voraussetzung für die Beschäftigung mit Extremismus. Durch die Landesregierung werden verschiedene Akteure gefördert, die sich insbesondere mit dem Thema des demokratiefeindlichen Extremismus beschäftigen. Die Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt widmet sich laut Eigendarstellung ebenfalls extremistischen Phänomenen.
Die Kleine Anfrage von Daniel Roi sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d7051aak.pdf