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Fachkräftesicherung durch Zuwanderung

Auf Drs. 7/3907 S. 3 (Vorblatt – B. Inhalt des Gesetzentwurfes) im „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes“ der Landesregierung heißt es u. a.: „Wichtige Förderinhalte sollen insbesondere sein:“ unter 4.: „Unterstützung bei der Sicherung des Fachkräftebedarfs und Nachwuchsgewinnung sowie Integration von Migrantinnen und Migranten“. Wenn die Landesregierung dieses Ziel zum Bestandteil der Mittelstandsförderung machen will, stellt sich die Frage, welche Faktenbasis zu diesen Inhalten vorhanden ist.

Hier finden Sie die Kleine Anfrage von Alexander Raue und die Antworten der Landesregierung: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4352aak.pdf