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Fall Marcus Hempel: Staatsanwaltschaft will syrischen Asylbewerber nach Jugendstrafrecht verurteilen

AfD fordert Altersfeststellung und U-Haft für tatverdächtigen Syrer! CDU-Justizministerin Keding muss Konsequenzen ziehen!

Die Anklage der Staatsanwaltschaft zum Fall Marcus Hempel ist dem Landgericht Magdeburg zugestellt worden, welches derzeit prüft, ob und in welchem Umfang die Anklage zugelassen wird. Dem angeblich inzwischen 18-jährigen Syrer wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Da der beschuldigte Syrer zur Tatzeit minderjährig gewesen sein soll und damit das Jugendstrafrecht Anwendung finden würde, wäre im Falle einer Zulassung der Anklage und Eröffnung des Hauptverfahrens, das gesamte Verfahren nichtöffentlich.

Dazu sagte Mario Lehmann, Sprecher für Recht und Verfassung der AfD-Landtagsfraktion: „Nach dem der dringende Tatverdacht durch die Anklageerhebung bestätigt wurde, muss zwingend die Unterbringung des Syrers in U-Haft erfolgen. Es ist zu befürchten, dass sich der Tatverdächtige dem Verfahren entziehen will und untertauchen wird, oder die Flucht in sein Heimatland Syrien antritt. Einen Wohnortwechsel hatte er schließlich kurz nach dem Vorfall bereits vollzogen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf! Um zu verhindern, dass sich der Syrer einer angemessenen Strafe entzieht, muss außerdem die Altersangabe medizinisch überprüft werden, da hier berechtigte Zweifel bestehen. Er wäre nicht der erste Straftäter, der sich durch Falschangaben ein milderes Urteil erschleichen will. Für Justizministerin Keding bedeutet diese Entwicklung indes, dass sie sich ihres Amtes als untauglich erwiesen und für die Verschleppung der Ermittlungen eine Mitverantwortung zu tragen hat. Für sie kann es daher nur eine Handlungsempfehlung geben, und zwar: Rücktritt, sofort!“