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Fall Oury Jalloh: Oberlandesgericht Naumburg erteilt weiteren Ermittlungen eine klare Absage

Lehmann: Richtige Entscheidung – linksideologische Instrumentalisierung des Falls zur Diskreditierung von Polizei und Justiz muss ein Ende haben!

Im Fall um den in einer Dessauer Arrestzelle verstorbenen Asylbewerber Oury Jalloh wird es keine weiteren Ermittlungen geben. Das Oberlandesgericht in Naumburg verkündete gestern, dass der Antrag eines Verwandten Jallohs auf Klageerzwingung als unzulässig und unbegründet abgewiesen wurde. Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht gegen einen konkreten Beschuldigten. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft aus dem November 2018.

Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Mario Lehmann, begrüßte den Beschluss des Gerichts: „Wir finden es gut, dass die obersten Landesrichter – wenn auch spät – zur einzig richtigen, wegweisenden Entscheidung gekommen sind. Hingegen haben wir die parlamentarische, überflüssige und steuergeldvergeudende Befassung zweier externer Sonderberater mit diesem Fall, über die besonders seitens der Grünen frohlockt wird, bereits zurückliegend im Rechtsausschuss verurteilt. Bedauerlich ist, dass die CDU diese Farce nicht verhindert hat, sondern sogar mit durchgewunken hat. Eine fortdauernde linksideologische Instrumentalisierung des Falls zur Diskreditierung von Polizei und Justiz ist für uns als AfD nicht hinnehmbar.“