Die für den 1. Januar 2018 geplante Einführung des besonderen elektronischen Postfachs (beA) für Anwälte ist erneut gescheitert, da das System aufgrund erheblicher Sicherheitsmängel nicht in Betrieb genommen werden konnte. Gleichzeitig ist unklar, wie die Umstellung auf elektronische Akten im Justizsystem umgesetzt werden soll, da die Digitalisierung in Sachsen-Anhalt nach wie vor stockt.
Dazu sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion und Rechtsanwalt, Robert Farle, heute: „Die Digitalisierung des Rechtswesens wird schon seit langem diskutiert. Daher ist bekannt, dass es in diesem Bereich erhebliche Sicherheitslücken und ein enormes Potential für Hackerangriffe gibt. Das Paradebeispiel hierfür ist das sogenannte ‚besondere elektronische Anwaltspostfach‘, das schon 2016 eingeführt werden sollte und bis heute noch nicht einsatzfähig ist, weil es hier nach wie vor erhebliche Sicherheitslücken bei der elektronischen Verschlüsselung gibt. Das ist völlig inakzeptabel und ich fordere die Kammern auf, unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass dieses Debakel behoben wird.
Noch gravierender ist allerdings, dass nicht abzusehen ist, wie die verpflichtende Einführung von elektronischen Akten ab 2026 für das gesamte Justizsystem von statten gehen soll. Die Landesregierung versäumt es immer noch, hierfür die notwendigen Rahmenbedingungen zu setzen. Sachsen-Anhalt ist in weiten Teilen vom schnellen Breitband-Internet abgehängt. Die Lethargie der Kenia-Koalition in diesem Bereich führt nicht nur dazu, dass wir in Sachsen-Anhalt auf eine ,Zwei-Klassen-Justiz‘ zusteuern, wie die Mitteldeutsche Zeitung heute schrieb, sondern auch, dass wir grundsätzlich wirtschaftlich ins völlige Abseits geraten! Wir brauchen jetzt unverzüglich belastbare Konzepte und eine verlässliche Umsetzung einer echten Breitbandstrategie in Sachsen-Anhalt.“