Kohl: Waffenverbot in Gerichten konsequent umsetzen!
Laut Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Hagen Kohl sind bei Einlasskontrollen an den einzelnen Gerichten in Sachsen-Anhalt im Zeitraum 2015 bis zum 1. Halbjahr 2020 diverse Hieb- und Stichwaffen sowie Pfefferspray festgestellt worden. Eine statistische Erfassung der festgestellten Waffen und der eingeleiteten Ermittlungsverfahren erfolgt nicht. Wenngleich grundsätzlich alle Personen beim Betreten des Gerichtsgebäudes kontrolliert werden, lassen die bestehenden Regelungen eine Reihe von Ausnahmen zu.
Dazu sagte der innenpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Hagen Kohl: „Das überhaupt bei Einlasskontrollen Hieb- und Stichwaffen festgestellt werden, zeigt, wie wichtig und richtig diese Kontrollen sind und zudem, dass Besucher offensichtlich noch immer versuchen, mit solchen und anderen gefährlichen Gegenständen in die Gerichtsgebäude zu gelangen.
Warum derartige Versuche nicht statistisch erfasst und ausgewertet werden, damit diese in eine Gefahrenanalyse einfließen, bleibt mir ebenso ein Rätsel wie der Umstand, dass offensichtlich der Landesregierung nicht bekannt oder von Interesse ist, wie viele Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt wurden und zu Ermittlungsverfahren geführt haben.
In Gerichtsgebäuden muss insbesondere zum Schutz der Bediensteten, Zeugen und aller anderen Personen ein absolutes Waffenverbot gelten und konsequent umgesetzt werden. Entsprechende Verstöße sind als Ordnungswidrigkeiten und ggfs. Straftaten zu verfolgen. Soweit notwendig, sind die dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Zur Steigerung der Sicherheit sollten zudem stichprobenartig auch Personen kontrolliert werden, für die grundsätzlich entsprechende Ausnahmen gelten.“
Die o. g. Kleine Anfrage mit Beantwortung durch die Landesregierung ist hier nachzulesen: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d6761aak.pdf