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Finanzielle Entschädigung für Umsatzausfälle durch Zwangsschließungen

Im Zuge der 32. Sondersitzung der Landesregierung wurde beschlossen, dass Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern sowie Selbstständige 75 % des entsprechenden Umsatzes im November 2019 erstattet bekommen. Für diesen Zweck wurden bundesweit 10 Milliarden Euro eingeplant.

Die Kleine Anfrage von Jan Wenzel Schmidt sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d6965aak.pdf