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Finanzierung des Ausbildungsverkehrs

Das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr Sachsen-Anhalt regelt die Finanzierung des Ausbildungsverkehrs. Laut § 9 erhalten die Aufgabenträger vom Land jährlich eine Zuweisung in Höhe von 31 Millionen Euro. Der § 9 regelt auch die Aufteilung der Zuweisungen an die Landkreise und kreisfreien Städte. Die Auszahlung erfolgt über das Landesverwaltungsamt, wobei die Aufgabenträger für das laufende Jahr 90 % Vorauszahlung erhalten.

Hier finden Sie die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage von Matthias Büttner:

https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4241aak.pdf