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Flächendeckende Krankenhausversorgung aufrechterhalten – Investitionsstau auflösen, Finanzierung nachhaltig absichern

Das Krankenhausfinanzierungsgesetz definiert, dass das Land für die Investitionsförderung zuständig ist. Diese Finanzierung ist in den letzten zehn Jahren nur unzureichend erfolgt. Das Burgenlandklinikum mit den Standorten Zeitz und Naumburg, aber auch das Gesundheitszentrum in Bitterfeld-Wolfen, sind Beispiele dafür, dass die sinkende monetäre Unterstützung des Landes Krankenhäuser in eine finanzielle Notsituation bringen kann. Um über die Aufrechterhaltung der flächendeckenden Krankenhausversorgung zu diskutieren, hat die AfD-Fraktion daher eine „Aktuelle Debatte“ beantragt.

LT-Drs. 7/5104