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Fristen zur schriftlichen Beantwortung Kleiner Anfragen

§ 44 der Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt (GO.LT) regelt die schriftliche Beantwortung Kleiner Anfragen der Abgeordneten durch die Landesregierung. So sind schriftliche Anfragen „unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Zugang“ zu beantworten. Bei einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Fragesteller und Landesregierung kann diese Frist auf „längstens zwei Monate verlängert werden“ (Abs. 2).

Die Kleine Anfrage von Thomas Höse sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d6290aak.pdf