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Fürsorgeverpflichtung für Freizeit und Breitensport erfüllen

Dunkle Straßen, unbeleuchtete Denkmale, kalte Schwimmbäder. Die Bundesregierung hat mit ihrer verfehlten Energiepolitik sichtbar und fühlbar in alle Lebensbereiche der Gesellschaft eingegriffen. Leidtragende der im Spätsommer 2022 verkündeten Verordnung zu (kurzfristigen) Energiesparmaßnahmen waren die Städte, Kommunen und vor allem die Menschen. Nun hat die Regierung mit Wirkung vom 15. April das Ende der Verordnung verkündet. So weit, so gut. Gewonnen ist damit jedoch nichts, denn fleißige Eiferer in Sachsen-Anhalt halten an den Maßnahmen fest. In Magdeburg beispielsweise bleiben die Wassertemperaturen in den Schwimmhallen weiterhin um ein Grad Celsius gesenkt.

Der Unterhalt von Hallenbädern ist kostenintensiv: warmes Wasser bereitzustellen und die Gebäudeinfrastruktur zu beheizen, geht ins Geld. Dass Badegäste Abstriche bei der Wassertemperatur akzeptieren sollen, sieht Thomas Korell Landtagsabgeordneter sportpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, kritisch. „Erst wurden Badegäste ausgesperrt, jetzt sollen sie frieren. Die Wassertemperatur soll laut olympischen Nenntemperaturbereich zwischen 25 und 28 Grad Celsius liegen. Da Kinder schneller frieren, ist hier von einer Wassertemperatur von 29 bis 32 Grad auszugehen. Die Absenkung der Wassertemperaturen ist nicht ohne Folgen für den Schwimmunterricht für Kinder geblieben. Sie müssen sich mehr bewegen, um nicht auszukühlen. Sie trainieren weniger und benötigen mehr Unterrichtsstunden. Die Zahl der Schwimmer unter den Grundschülern hat sich innerhalb der letzten fünf Jahre halbiert. Hier darf die Politik ihre Fürsorgepflicht für den Freizeit- und Breitensport nicht vernachlässigen, umso mehr, da sie sich vehement für den Bau eines Bundesleistungszentrum Schwimmen einsetzt. Also die Wassertemperatur rauf und zurück zu einer vernunftbasierten Energiepolitik.“