Acht Prozent der Schmetterlingsarten Sachsen-Anhalts sind ausgestorben. Dieses erschreckende Teilergebnis kann man den Roten Listen 2020 entnehmen. Die Roten Listen bestehen aus 77 Einzellisten, in denen 21.419 Arten (Tiere, Pflanzen, Pilze und Algen) bewertet wurden. Von diesen stehen 36 Prozent in den Roten Listen. Die AfD-Fraktion wollte daher genau wissen, was noch aus der mehr als 2 Kilogramm schweren Printausgabe zu entnehmen ist und beantragte deshalb in der 52. Sitzung des Umweltausschusses die „Auswertung und zukünftige Anwendung der Roten Listen 2020 des Landes Sachsen-Anhalt“ zur Selbstbefassung.
Nachdem der Ausschussvorsitzende anmerkte, dass Corona-bedingt nicht alle gewünschten Art-Spezialisten zum Thema vortragen können, war zumindest das Landesamt für Umweltschutz zugegen. Dessen Vertreter konnte als ausgewiesener Käferexperte umfangreich und kompetent zu dieser Taxa Stellung nehmen und die Fragen unserer Selbstbefassung beantworten.
Dazu sagte die umweltpolitische Sprecherin der AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, Lydia Funke: „Insgesamt lässt sich festhalten, dass das Land Sachsen-Anhalt keine durchgreifenden Konzepte besitzt, die das Aussterben bestimmter Arten und den negativen Trend auf den Roten Listen stoppen würden. Zudem wird die Zahl der Spezialisten, die die taxonomischen Kenntnisse der Arten besitzen, immer geringer. Entsprechende Ausbildungen an den Hochschulen finden de facto nicht statt. Alle Erfassungen basieren auf der fleißigen Zuarbeit von Ehrenamtlichen, ohne die man gar keine Daten hätte. Allerdings macht sich auch hier der Generationenwechsel spürbar bemerkbar. Experten ,sterben weg‘ und ihre Fachkompetenz geht unersetzbar verloren. In vielen Bereichen gibt es deshalb Datendefizite und es kann auch keine Aussage zu bestimmten Arten getroffen werden, weil man einfach nicht weiß, ob es sie noch gibt, da niemand sie bestimmen bzw. unterscheiden kann.
Das neue EU-Ziel 30 Prozent der Landesflächen unter Schutz zu stellen, wird kaum erreicht werden, weil sich die Schutzgebiete überschneiden und weitere Flächen ausgewiesen werden müssen. Im Hinblick auf den ehemaligen Grenz-Kolonnenweg im Grünen Band, der als Biotop-Verbund-Struktur die Schutzgebiete verbinden soll, konnte keine Aussage getroffen werden, welche Arten diesen entsprechend benutzen. Bedauerlich, denn die geringe Breite des Kolonnenweges und seine Lage in großen, weniger wertgebenden Biotopflächen sind Kritikpunkte, die auch das Bundesamt für Naturschutz feststellt, so dass seine Aufgabe die Schutzgebiete als Wanderkorridor für seltene Arten zu verbinden, kritisch zu sehen ist. Die AfD-Fraktion ist gespannt auf die weiteren Ergebnisse, die von den Experten der anderen Pflanzen- und Tiergruppen noch vorgestellt werden sollen.“