Der MDR berichtete am 2. August 2019 unter der Überschrift „Stahlknecht verteidigt Abschiebung des verurteilten Afghanen“ über die Reaktionen des Innen- und Justizministeriums auf die Abschiebung eines rechtskräftig wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilten, illegal eingereisten Afghanen. Stahlknecht habe demnach geäußert, die Abschiebung verdeutliche das Funktionieren des Rechtsstaates. Aus dem Justizministerium hieß es, die Abschiebung entspreche dem geltenden Recht. Der in der BRD verurteilte Afghane ist nun straffrei auf Kosten des deutschen Steuerzahlers in sein Heimatland zurückgereist.
Die Kleine Anfrage von Thomas Höse und die Antworten der Landesregierungen finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d5000aak.pdf