Seit dem 01.07.2020 beträgt die Umsatzsteuer für Restaurants und Verpflegungsdienstleistungen nur 7 statt 19 Prozent – ausgenommen sind Getränke. Diese Regelung läuft Ende des Jahres aus. Mehrkosten werden dann wieder eins zu eins auf die Gäste umgelegt, so der Landeschef des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) Michael Schmidt. Der Verbraucher müsse dann mit einer Preissteigerung von 1,50 bis zwei Euro rechnen.
Die verbraucherpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Margret Wendt, sagt dazu: „Ohne die Beibehaltung des gesenkten Steuersatzes kommt es zwangsläufig zu höheren Preisen für die Gäste, aber auch zu einer steigenden Anzahl an Insolvenzen aufgrund höherer Energie-, Lebensmittel- und Personalkosten und zu einem Inflationsschub. Es muss im Interesse der Verbraucher auch über 2023 hinaus beim niedrigeren Umsatzsteuersatz bleiben, denn Gaststätten und Cafés stehen für ein Stück Lebensqualität der Bürger.“
Auch die AfD-Fraktion im Bundestag kritisierte das uneinheitliche System der Umsatzsteuer und nannte als Beispiel, dass Mahlzeiten, die in Porzellangeschirr serviert würden, künftig wieder mit 19 Prozent besteuert werden sollen, solche in Einwegmaterial aber mit weiterhin sieben Prozent.