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Gastronomiebranche dauerhaft entlasten

Seit dem 1. Juli 2020 beträgt die Umsatzsteuer für Restaurants und Verpflegungsdienstleistungen

7 statt 19 Prozent. Davon ausgenommen sind Getränke. Die befristete Senkung der Mehrwertsteuer läuft am 31. Dezember 2023 aus. Danach werden Mehrkosten wieder eins zu eins auf die Gäste umgelegt. Laut Medienberichten warnt Sachsen-Anhalts DEHOGA-Chef Michael Schmidt vor der Mehrwertsteuererhöhung. Er schätzt, dass 10 Prozent der Betriebe die höhere Steuer nicht verkraften würden und schließen müssen. In der klassischen Gastronomie wären das bis zu 120 Betriebe, mit Imbiss-Gastronomie 430 Betriebe.

Die AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt will diesen Preisschock verhindern und fordert die Landesregierung auf, den derzeit geltenden Steuersatz von 7 Prozent in der Gastronomie dauerhaft beizubehalten. Der reduzierte Steuersatz auf Speisen ist eine wesentliche Maßnahme zur Unterstützung der Branche. Zu groß sind die Herausforderungen, denen sich Gastrobetriebe und Hotellerie ausgesetzt sehen.

Frank Otto Lizureck sagt dazu: „Bis heute leiden Gastronomiebetriebe unter den Maßnahmen der Corona-Pandemie. Laut Statistischem Bundesamt liegen die Umsätze der heimischen Restaurants und Hotels im ersten Quartal 2023 immer noch 12,5 Prozent unter denen des ersten Quartals 2019. Durch hohe Kostensteigerungen bei Lebensmitteln, Energie und Personal sinken bei etlichen Gastronomiebetrieben die Erträge. Endet der reduzierte Mehrwertsteuersatz, schlagen seine Folgen insbesondere auf das Gastgewerbe durch. Die Zeche zahlt zwangsläufig der Gast. Diesen Preisschock müssen wir verhindern. Wir stellen uns hinter die Forderungen des DEHOGA-Bundesverbandes, der Branche und der Verbraucher. Wir fordern eine politische Lösung und werden im Plenum beantragen, am niedrigen Umsatzsteuersatz festzuhalten.“