Am 16. Dezember 2020 führten Polizeibeamte der Polizeiinspektion Dessau-Roßlau eine Gefährderansprache mit Karsten H.* durch. Dabei ging es um die Person Sabri H.*, der wegen Körperverletzung mit Todesfolge rechtskräftig verurteilt wurde. Karsten H.* wurde im Wege der Gefährderansprache insbesondere aufgefordert, Sabri H.*nicht zu bedrohen, an der Gesundheit zu schädigen beziehungsweise sonstige mit Strafe bedrohte Handlungen gegen ihn zu unternehmen oder Personen anzustiften oder zu beauftragen dies zu tun. Anlass für diese Gefährderansprache sei laut Aus-kunft der Polizei ein „anonymer Hinweis“ gewesen.
Die Kleine Anfrage von Thomas Höse sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d7154aak.pdf