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Gegenseitige Kontrolle in der Gewaltenteilung

Das Prinzip der Gewaltenteilung fußt auf der gegenseitigen Kontrolle der Judikative, Exekutive und Legislative. Es stellt sich die Frage, wie diese Kontrolle realisiert wird, wenn das Ziel einer Strafanzeige ein Amtsträger der Judikative oder Exekutive ist.

Die Kleine Anfrage von Lydia Funke sowie die Antworten der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d6417aak.pdf