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Gericht kippt Hausberufung in Halle

Tillschneider: AfD weiß, was Recht ist!

Am 29. September 2020 hat das Verwaltungsgericht Halle der Universität Halle untersagt, eine Professur für Politikwissenschaft ohne erneute Ausschreibung zu besetzen. Anlass der Entscheidung in diesem Streit war die Klage eines im ersten Ausschreibungsverfahren unterlegenen Bewerbers. Die Universität hatte in einem hoch umstrittenen Verfahren zunächst beschlossen, einen Schüler der scheidenden Lehrstuhlinhaberin zu berufen.

Dazu erklärt Dr. Hans-Thomas Tillschneider, Sprecher der AfD-Fraktion für Bildung, Kultur und Wissenschaft: „Die AfD-Fraktion begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle. Prof. Dr. Christian Tietje, Rektor der MLU Halle und Professor für Öffentliches Recht (!), hatte im Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft auf der Grundlage seiner imposanten Kompetenz noch vollmundig erklärt, das Verwaltungsgericht werde die aktuelle Besetzung bestätigen. Dagegen hat allein die AfD die Auffassung vertreten, das Gericht werde die Entscheidung kippen. Zu offensichtlich war der Umstand, dass der zum Zuge gekommene Bewerber deutlich schlechter qualifiziert ist als die unterlegenen Bewerber. Am Ende hat also die AfD Recht behalten. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die FAZ diesen Umstand bemerkt und in einem Artikel zum Thema ausführlich beschrieben hat: https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/berufungsskandal-der-politikwissenschaft-in-halle-16998983.html. Der Fall zeigt: Die AfD weiß, was Recht und gerecht ist. Gegen den Filz an den Universitäten und anderswo kämpft die AfD für Recht und Transparenz!“