Wie hoch waren in den Jahren 2017, 2018 und 2019 (aktueller Stand) die Aufwendungen hinsichtlich des KiFöG in Sachsen-Anhalt insgesamt sowie aufgeschlüsselt gem. § 11 Abs. 1 KiFöG (Grundsätze der Finanzierung) für: – das Land Sachsen-Anhalt, – die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, – die Gemeinden, Verbandsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, – die Eltern der betreuten Kinder? Ergänzend wird um eine Aufschlüsselung der Kosten unter Berücksichtigung der o. g. Untergliederungen gem. § 11 Abs. 1 KiFöG nach den jeweiligen Gesamtkosten für die Kinderkrippe und den Kindergarten gebeten.
Die Kleine Anfrage von Tobias Rausch sowie die Antworten der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d5194aak.pdf