Einige Gemeinden in Sachsen-Anhalt verzichten auf die Einziehung der Gewässerumlage, wenn eine Bagatellgrenze der Gewässerumlagesatzung niedergeschrieben ist.
Die kleine Anfrage von Hannes Loth sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d1464aak.pdf