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Gewässerumlage

Einige Gemeinden in Sachsen-Anhalt verzichten auf die Einziehung der Gewässerumlage, wenn eine Bagatellgrenze der Gewässerumlagesatzung niedergeschrieben ist.

Die kleine Anfrage von Hannes Loth sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d1464aak.pdf