In Sachsen-Anhalt ist bei jeder obersten Landesbehörde mit mehr als 300 Beschäftigten sowie beim Landesverwaltungsamt eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Sie sind als Stabsstelle der Behördenleitung direkt nachgeordnet. Gemäß der gesetzlichen Vorgaben besteht das Ziel ihrer Arbeit in der Gleichstellung der weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Verwaltung, insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung der beruflichen Situation und Entwicklung sowie die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer.
Gleichstellungsbeauftragte genießen in Sachsen-Anhalt weitgehende Rechte. So sind sie beispielsweise über alle Personalangelegenheiten sowie soziale und organisatorische Maßnahmen zu informieren und an diesen auf Verlangen zu beteiligen. Dazu gehören Stellenausschreibungen, Bewerbungsgespräche und -unterlagen, Beförderungen, Weiterbildungsmaßnahmen, usw. Hinzu kommt, dass sie an fachliche Aufträge und Weisungen der Behördenleitung nicht gebunden sind.
Die Kleine Anfrage von Ulrich Siegmund sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d2216aak.pdf