Heute vor 70 Jahren wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet, nachdem sein Entwurf am historisch bedeutsamen 08. Mai 1949 durch den Parlamentarischen Rat in Bonn angenommen und am 12. Mai durch die britischen, französischen und amerikanischen Besatzungsmächte genehmigt wurde. Das auf Drängen der Westmächte, in vielen Sitzungen begleitet von zum Teil emotionalen Debatten, erarbeitete Grundgesetz, stellte für die Mitglieder des Parlamentarischen Rates von Anfang an nicht mehr als ein Provisorium dar, welches seine Gültigkeit verlieren sollte, wenn die Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk wieder erreicht sein würde. Seit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 gilt das Grundgesetz für das gesamte wiedervereinigte Deutschland.
„Dass es der Parlamentarische Rat und nicht eine verfassungsgebende Versammlung war, welche ein ‚Grundgesetz‘ statt einer Verfassung erarbeitete, ist mit Blick auf die Zustände im Jahr 1949 nachvollziehbar“, so Oliver Kirchner, MdL (Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt und deren Sprecher für Arbeit, Soziales und Integration) und führt weiter aus: „Bedauerlich hingegen ist, dass es im Zuge der Wiedervereinigung 1990 verpasst wurde, die Regelung nach Art. 146 der alten Fassung tatsächlich umzusetzen. Mit der Wiedervereinigung hätte der provisorische Zustand sein Ende finden können und vielleicht sogar müssen. Insbesondere vor dem Hintergrund des erlebten DDR-Unrechts, hätten gerade wir Mitteldeutschen 1990 die Chance verdient gehabt, an einer gesamtdeutschen Verfassung mitzuwirken und diese dann gemeinsam mit unseren westdeutschen Bundesbrüdern frei zu bestimmen.“