Die Schulentwicklungspläne aller Landkreise weisen zahlreiche Schulen aus, die in den nächsten Jahren nach der aktuellen Rechtslage als bestandsgefährdet gelten werden. Der AfD-Antrag sieht als Gegenmaßnahme daher vor, mehr Flexibilität beim Schulverbund zu ermöglichen, d. h. bis zu drei Schulen in einem Verbund statt aktuell zwei und eine Gesamtschülerzahl von 80 ohne feste Vorgaben, wie viele Schüler mindestens an einem Standort untergebracht werden. Außerdem soll eine Grundschule erst ab einer Gesamtschülerzahl von weniger als 40 bestandsgefährdet sein.