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Härtere Strafen für Kinderquäler und Kinderpornografie

Kohl: Jahrelange Forderung der AfD nach Strafverschärfung ist endlich Gesetz

Nachdem im März dieses Jahres der Bundestag ein Gesetzespaket zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder beschlossen hatte, billigte am 7. Mai 2021 der Bundesrat diesen Gesetzesbeschluss. Durch eine Verschärfung des Strafrechts, effektivere Strafverfolgungsmöglichkeiten sowie Stärkungen der Prävention und der Qualifikation in der Justiz werden Kinder zukünftig besser vor Missbrauchstaten geschützt. Danach kann Kindesmissbrauch oder der Konsum und die Verbreitung von Missbrauchsbildern härter bestraft werden. So wird zukünftig der Kindesmissbrauch mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe und damit als Verbrechen geahndet. Ein dahingehender Antrag der AfD-Fraktion wurde noch in der Februarsitzung 2019 des sachsen-anhaltischen Landtages durch die Fraktionen der Linken, Grünen, SPD und CDU abgelehnt.

Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Hagen Kohl: „Die Opfer von Pädo-Kriminellen leiden zumeist ein Leben lang körperlich und seelisch unter den Folgen des Missbrauchs. Insofern ist die Gesetzesverschärfung zu begrüßen, wenngleich diese hätte früher erfolgen können und müssen und der gesetzte Strafrahmen noch immer nicht dem Unrechtsgehalt der Taten entspricht. Der Fall Metzelder zeigt beispielhaft auf, wie nachsichtig Konsumenten und Verbreiter von Missbrauchsbildern derzeit strafrechtlich behandelt werden. Mit der Strafverschärfung erwarten wir endlich auch Urteile mit Abschreckungscharakter. Als Kinderschutzpartei sehen wir weitere Möglichkeiten, den Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt zu verbessern. Dazu gehören unter anderem eine echte Vorratsdatenspeicherung und die Passversagung bzw. der Passentzug für Pädophile.“