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Haftanstalten im Land droht Belegungsnotstand – Justizministerin Keding schaut konsequent weg

AfD-Fraktion fordert Gegenmaßnahmen: Vier-Punkte-Plan umsetzen!

Eine aktuelle „Kleine Anfrage“ zur Belegung der Haftplätze in den Justizvollzugsanstalten des Landes hat besorgniserregende Zahlen zutage gebracht. Von den 1.921 Haftplätzen waren 1.716 mit Gefangenen belegt, was einem Auslastungsgrad von 89,33 Prozent entspricht. Am 1. Januar 2019 betrug der Auslastungsgrad nur 82,95 Prozent (siehe LT-Drs. 7/4163). Weit unterdurchschnittlich fallen die Belegungszahlen in der Jugendanstalt Raßnitz aus. Betrachtet man nur die Zahlen im Erwachsenenstrafvollzug, waren am 1. November 2019 von 1.539 Haftplätzen 1.429 belegt und damit sogar ein Auslastungsgrad von 92,85 Prozent erreicht.

Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Hagen Kohl:

„Die Zahlen belegen, dass die Haftanstalten im Land bis an ihre Kapazitätsgrenzen und darüber hinaus belegt sind. Mittlerweile werden Zellen aufgebettet und Gemeinschaftsräume zur Unterbringung von Gefangenen umfunktioniert. So stelle ich mir einen modernen Strafvollzug nicht vor. Es kann aufgrund der Umstände davon ausgegangen werden, dass der Bedarf an Haftplätzen deutlich steigen wird. Bislang hat Justizministerin Keding jede Initiative vermissen lassen, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Eher das Gegenteil ist der Fall, denn so wurden z. B. von den im Jahr 2019 verfügbaren 45 Ausbildungsplätzen für den Justizvollzugsdienst nicht einmal 60 Prozent besetzt!

Folgende Maßnahmen müssen daher umgehend ergriffen werden:

  1. Eine Ausbildungsoffensive für den Justizvollzugsdienst.
  2. Die im Jahr 2012 beschlossene Schließung der JVA Volkstedt ist aufzuheben.
  3. Der Umbau der ehemaligen JVA Dessau zur Abschiebehaftanstalt ist zu stoppen. Diese soll nach entsprechender Modernisierung wieder als JVA in Betrieb genommen werden.
  4. Die Überstellung von ausländischen Gefangenen zum Strafvollzug in ihre Heimatländer muss forciert werden.“

Die Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Hagen Kohl mit Beantwortung durch die Landesregierung ist hier nachlesbar.