Die Anträge der AfD-Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt, den Landesopferhilfefonds im Haushaltsgesetz 2023 solide zu finanzieren, sind am gestrigen Mittwoch im Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz von den Regierungsfraktionen und den Linken abgewiesen worden. Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen glänzten bei der Abstimmung durch Abwesenheit. Derzeit sind für den Landesopferhilfefonds 50.000 Euro für 2023 eingeplant. Die Anträge der AfD zur Umschichtung von Mitteln im Haushalt des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz hätten diesen Haushaltsposten auf fast 170.000 Euro erhöht.
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Christian Hecht, zeigt sich enttäuscht: „Gestern ist die Chance verpasst worden, den Opferhilfefonds des Landes solide auszustatten. Die Leidtragenden sind sozial schwache Opfer von Verbrechen.“ Auch die beiden anderen AfD-Abgeordneten im Rechtsausschuss des Landtags, Frank Otto Lizureck und Dr. Hans-Thomas Tillschneider, bedauerten die Ablehnung. „Während die Mittel für Reisekostenvergütungen im Justizbereich um 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr steigen, kann bedürftigen Verbrechensopfern nun höchstens ein Trinkgeld ausgezahlt werden“, so Lizureck. „Almosen verhöhnen die Opfer! Die Ablehnung unserer Anträge zur besseren Ausstattung des Opferhilfefonds zeigt den niedrigen Stellenwert von sozial schwachen Opfern von Verbrechen für die Altparteien und ist ein Grund zum Fremdschämen. Die Ablehnung unserer Anträge für eine solide Ausstattung des Opferhilfefonds zeigt, wie wenig sich die Vertreter der Altparteien für die bedürftigen Opfer von Straftaten interessieren. Diese gruppenbezogene Missachtung der schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft verurteilen wir auf das Schärfste“, ergänzt Tillschneider.