Der Verband Haus und Grund beziffert die jährlich entstehenden Schäden durch illegale Graffiti auf bundesweit 200 bis 500 Mio. Euro. Angesichts der niedrigen Aufklärungsquote bleiben Eigentümer oder Versichertengemeinschaften der Wohngebäudeversicherungen auf den Schäden sitzen. Das Hinnehmen von Vandalismus, der in Täterkreisen als „Kunst“ verherrlicht wird, verhöhnt das Rechtsverständnis der großen Mehrheit der Bevölkerung und führt den Rechtsstaat vor. Die Ministerin für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz wird daher aufgefordert, die Staatsanwaltschaften für die Strafverfolgung von Graffiti-Tätern im Land Sachsen-Anhalt anzuweisen und öffentliche Klageerhebung durch die Staatsanwaltschaft generell zu ermöglichen.
Den Antrag der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt finden Sie hier: (Drs. 8/3176)