Seit Ende November 2021 müssen sich Soldaten – ebenso wie medizinisches Personal – gegen eine Corona-Infektion impfen lassen. Zwei Luftwaffenoffiziere hatten gegen diese Pflicht geklagt. Laut Medienberichten entschied heute das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG ) in Leipzig: Die Impfpflicht für Soldaten bleibt. Wer sich künftig weigert, den erwarten Disziplinarstrafen. Das BVerwG verwies allerdings darauf, dass das Bundesverteidigungsministerium vor einer neuen Anordnung einer Auffrischungsimpfung mögliche neue Erkenntnisse zur Impfung prüfen und abwägen soll. Das heutige Urteil bezieht sich laut Aussagen des zuständigen Richters lediglich auf die zwei klagenden Offiziere.
Einer der Anwälte kommentiert: „Das Einzige, wovor das Bundesverwaltungsgericht Respekt hatte, waren die Nebenwirkungen und Todesfälle durch die C-19-Injektionen, die während des Prozesses auf den Tisch kamen. Leider ohne Konsequenz. Trotz meiner Ausführungen vor dem BVerwG und meiner Befragung des Arzneimittelsicherheitsleiters des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) meinte das Gericht, ,an der Neutralität des PEI sei nicht zu zweifeln‘. Offenkundig ging es dem Gericht nicht um die Fähigkeiten des PEI, unsere Sicherheit bei Arzneimitteln zu gewährleisten. “
Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Ulrich Siegmund, sagt dazu: „Als das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits im Februar sämtliche Eilanträge gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht ablehnte, wurde sicherlich ein klares Signal für weitere Verfahren gesetzt. Dass die Gerichte aber neue Erkenntnisse, wie den Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit millionenfachen Impfnebenwirkungen, nicht in ihre aktuelle Entscheidung einfließen ließen, macht mich sprachlos. Einen bedingt zugelassenen Impfstoff, der teils gravierende Nebenwirkungen haben kann, per Zwang zu verordnen, ist aus meiner Sicht nicht mit unserer Verfassung vereinbar. Der politische Druck im Umgang mit der Corona-Impfung ist offensichtlich weiterhin so groß, dass Fakten geleugnet werden.“