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Impfpflicht im Gesundheitswesen. Siegmund: Mitarbeiter schützen statt vorschnell kündigen – Uniklinik Magdeburg mit offenkundig fragwürdigem Rechtsverständnis

Die Rechtsbewertung einer Magdeburger Kanzlei zur Impfpflicht im Gesundheitswesen, welche der AfD-Fraktion vorliegt, stellt klar, dass sich aus der Änderung des Infektionsschutzgesetzes keine zwingende Kündigung ungeimpfter Mitarbeiter ableiten lässt. Die vorliegende juristische Bewertung bezieht sich auf ein Rundschreiben des Magdeburger Uniklinikums. In diesem wurde mit verschiedenen Szenarien der Impfdruck auf die Beschäftigten erhöht – mit offenbar vollkommen unrechtmäßigen Mitteln.

Entscheidend für Arbeitnehmer: Laut Rechtsbewertung sind Arbeitgeber durch das Gesetz lediglich nach Ablauf des 15. März zur Meldung an die Gesundheitsämter verpflichtet. Es wird gegen kein gesetzliches Gebot verstoßen, wenn unabhängig vom Impfstatus ein Mitarbeiter weiter beschäftigt wird. Das weitere Vorgehen liegt im Ermessen der Gesundheitsämter. Allenfalls können diese nach einem zweistufigen Verfahren gegenüber einem Betroffenen, der nicht geimpft oder genesen ist, ein Betretungsverbot aussprechen. Erst dann ist es für die Klinik nicht mehr zulässig, den Mitarbeiter zu beschäftigen.

Ulrich Siegmund, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, erklärt dazu: „Wenn sich vorauseilender Gehorsam mit blindem Aktivismus vermischt, entsteht selten etwas Gutes. Jeder Arbeitgeber sollte zunächst die Rechte seiner Mitarbeiter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertreten und sich nicht als verlängerter Arm einer realitätsfernen Politik instrumentalisieren lassen. Unter dem Radar der Öffentlichkeit werden derzeit Menschen, welche jahrelang selbstlos für andere tätig waren, zu etwas genötigt, was sie nicht möchten. So eine Vorgehensweise ist unanständig, da die Rechtslage dafür nicht zwingend gegeben ist. Der eigentliche Skandal ist aber das offenbar vollkommen unrechtmäßige Vorgehen vieler Kliniken im Land Sachsen-Anhalt. Wir werden nun prüfen, inwieweit derartige Rundschreiben landeseigener Gesellschaften möglich waren und welche Konsequenzen sich aus diesen juristisch fragwürdigen Androhungen ableiten lassen.“

Die ab 15. März in Kraft tretende Impfpflicht im Gesundheitswesen muss nicht automatisch das berufliche Aus bedeuten. Wir haben einen Leitfaden mit den wichtigsten Informationen zusammengestellt. Zur Handlungsempfehlung geht es hier.