Nachdem der Landkreis Stendal im Verfahren zur Räumung des von linksextremen A14-Gegnern besetzten Waldstücks nahe Seehausen in der letzten Woche eine herbe Niederlage erhalten hat, liegt der AfD-Landtagsfraktion nun die Begründung des Urteils durch das Verwaltungsgericht Magdeburg vor. In der Urteilsbegründung wird deutlich, dass das juristische Vorgehen des Landkreises diverse Schwachstellen aufwies.
Ulrich Siegmund, 1. stellv. Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion, sieht insbesondere die Rolle des SPD-Landrats kritisch:
„Das Verwaltungsgericht weist in seinem Urteil zutreffend darauf hin, dass Protestcamps potenziell dem Versammlungsrecht unterfallen können. Es wäre daher erforderlich gewesen, gegen die Besetzer – im Sinne eines rechtssicheren und belastbaren Vorgehens – auch unter Einbeziehung der Bestimmungen des Versammlungsgesetzes konsequente Maßnahmen zu ergreifen.
Herrn Puhlmann hatte ich bereits vor mehr als vier Wochen auf die ergreifbaren Optionen hingewiesen und auch darauf, dass gerade am Maßstab des Versammlungsrechtes gemessen Rechtsbrüche und Straftaten vorliegen. Vermummung, Verbarrikadierungen und Zerstörungen im Wald muss und darf niemand dulden, auch nicht Landrat Puhlmann als Chef der Versammlungsbehörde.
Hier stellt sich die Frage, ob er aufgrund seiner augenscheinlich mangelnden Neutralität und heimlichen Sympathien für die radikalen Waldbesetzer nicht alle Mittel ausgeschöpft hat, um eine Räumung des illegalen Protestcamps durchsetzen zu können. Diese Vermutung liegt jedenfalls unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Fakten nahe. Anders lässt es sich für mich kaum erklären, dass auf einem Silbertablett vorgelegte juristische Möglichkeiten zur Beendigung der Zustände ganz offenbar ignoriert wurden.“