Der Bestand des Wolfs hat sich in Sachsen-Anhalt weiter erhöht. Das Ministerium soll die Leitlinien zum Wolf entsprechend dem aktuellen Kenntnisstand zu Wolfsübergriffen auf Nutztiere überarbeiten. Es sollen sofort Maßnahmen zur Entnahme des Wolfsrüden GW688m und des Rudels, das ihm zugeordnet werden kann, ergriffen werden. Der Wolf soll in die Liste der jagdbaren Tierarten des Landes Sachsen-Anhalt mit ganzjähriger Schonzeit aufgenommen werden. Durch den Wolf entstandene Schäden und Aufwendungen sollen erfasst werden und Ersatz den Tierhaltern innerhalb von zwei Monaten vollständig und transparent erstattet werden.
Den Antrag der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt finden Sie hier: LT-Drs. 8/728