Form der Erstellung des Tagesabschlusses (gedruckt/ digital) am Ende des Buchungstages; Angabe der mit einer Kassensoftware arbeitenden Gemeinden, Städte und Landkreise; Verzicht auf Papierausdrucke aufgrund dieser Software; Definition des in § 22 Abs.1 KomKBVO genannten „geringen Zahlungsverkehrs“; Häufigkeit des wöchentlichen Abschlusses; gesetzliche Grundlagen für eine rein digitale Kassenführung; Voraussetzungen hierfür
Die Kleine Anfrage von Gordon Köhler sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d4701aak.pdf